Bei der Online-Terminvereinbarung erhalten Sie die Aufforderung, unterstützende Hinweise für Ihre Behandlung bereits vorab über elektronische Fragebögen zu beantworten. Wenn Sie fachärztliche Wahlleistungen wünschen, wird Ihnen der Wahlleistungsvertrag ebenfalls elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Terminbuchung für eine Wahlleistungsbehandlung erfolgt insofern vorläufig unter der Bedingung, dass Ihre Rückmeldung bis spätestens sieben Tage vor dem Termin in der Praxis vorliegt. Andernfalls wird der Termin storniert und wieder für andere Patientinnen freigegeben.
Unterstützung der Behandlung durch elektronische Fragebögen